Schwerpunkt der von unserer Pflegeeinrichtung angebotenen Leistungen bilden Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V. Ergänzend werden im Rahmen der Pflege verschiedene Beratungs-, Vermittlungs- und andere unterstützende Leistungen angeboten. Darüber hinaus bieten wir Eingliederungshilfeleistungen nach BSHG an. Es ist unser Anliegen, das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten, dazu reicht unser Angebot von der Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, die z. B. die 24 Stunden Betreuung der Pflegebedürftigen bis zu medizinisch hochqualifizierter Behandlungspflege, für die wir mit dem behandelnden Arzt zusammenarbeiten, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen oder die Nachsorge bei ambulanten Operationen, sicherzustellen. In jedem Einzelfall orientieren sich unsere Leistungen an individuellen Hilfebedarf des Menschen.

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung umfassen den Bereich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Tätigkeiten zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Die Hilfen dienen zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.

Die Körperpflege umfasst im Einzelnen:

  • das (Teil)Waschen, Duschen und Baden; die Zahnpflege bzw. die Mundhygiene;
  • Haar- und Nagelpflege;
  • Hilfestellung bei Darm- und Blasenentleerung;
  • das Kämmen;
  • das Rasieren;
  • Hautpflege

Die Ernährung umfasst im Einzelnen:

  • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung;
  • die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung;
  • die Hygienemaßnahmen, wie z. B. Händewaschen, Mundpflege;

Die Mobilität umfasst:

  • das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten, Lagern und Mobilisieren;
  • das Gehen, Stehen, Treppensteigen; einschl. Anregung sich zu bewegen;
  • das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung;
  • das An- und Auskleiden einschließlich ggf. An- und Ausziehtraining;
  • Begleitung bei Aktivitäten.

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

  • das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs;
  • das Kochen, Zubereiten der Mahlzeiten;
  • das Reinigen der Wohnung;
  • das Spülen einschließlich der Reinigung des Spülbereiches;
  • das Wechseln, Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung;
  • das Beheizen der Wohnung einschließlich der Beschaffung und
  • Entsorgung des Heizmaterials;

Die Durchführung und Organisation der Pflege gemäß dem allgemeinen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, die Einbeziehung der aktivierenden Pflege und die Qualitätsvereinbarung nach SGB XI sind Bestandteil der Pflegeleistungen. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören auch der Erstbesuch und der Beratungseinsatz gern. § 37 Abs. 3 SGB XI.

Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V

Leistungen der Krankenversicherung umfassen den Bereich der medizinisch-pflegerischen Versorgung. Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall notwendige Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch Krankenhausbehandlung verkürzt bzw. vermieden werden kann oder wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist.

Die Behandlungspflege wird zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung mit dem Ziel der Heilung einer bestehenden Krankheit, der Verhütung der Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit oder zur Linderung von Krankheitsbeschwerden erbracht.

Leistungen der Krankenversicherung werden vom Arzt verordnet und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Die Leistungen werden erbracht:

  • als Anleitung oder als Beaufsichtigung bzw. Mithilfe mit dem Ziel der Selbstdurchführung durch den Versicherten oder eine im Haushalt lebende Person,
  • als Anleitung oder als Beaufsichtigung zur Orientierung des Versicherten in Zeit und Raum oder
  • durch volle Übernahme durch die Pflegefachkraft.

Dabei geht es um die verordnungsfähigen Leistungen, die vom Arzt üblicherweise an Pflegefachkräfte/Pflegekräfte delegiert werden können. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden diese Leistungen direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.

Die Versicherten der Krankenkassen haben nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege, soweit sie die erforderliche(n) Verrichtung(en) nicht selbst durchführen können oder eine im Haushalt lebende Person sie in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

Beratende Tätigkeiten

Wir gewährleisten ständig die persönliche Beratung in unseren Büroräumen. Auf Wunsch des Hilfesuchenden führen wir die Beratungseinsätze in dessen häuslichem Umfeld oder an einer anderen Stelle, wie z. B. Krankenhaus durch.

Fachliche Beratung

Wir führen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen und Pflegepersonen durch, die ihre Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen.

Außerdem helfen wir beratend in folgenden Fragen:

  • Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger/Lebensgefährten/Bezugspersonen
  • Auswahl von Pflegeleistungen, Kostenklärung
  • Beratung und Unterstützung in Kooperation mit dem Krankenhaussozialdienst bei Überleitung in das Krankenhaus und aus dem Krankenhaus in die häusliche Umgebung Krankentransport
  • Pflegerelevante Anpassung des Wohnumfeldes
  • Auswahl von Pflegehilfsmitteln
  • Kommunikation mit dem behandelnden Arzt
  • Suche nach einem passenden Platz im Senioren-/Pflegeheim
  • Gewährleistung, Verbesserung und Förderung der Verständigung zwischen ausländischen Pflegebedürftigen und allen an der Pflege Beteiligten.

Soziale und allgemeine Beratung

  • Eine individuelle personenorientierte Beratung zu Fragen der alltäglichen Lebensführung/-Bewältigung und Freizeitgestaltung;
  • Antragstellung auf Behindertenausweis und etc.
  • Unterstützende Hilfe bei Behördengängen;

Unsere Beratung stellt keine umfassende Rechtsberatung und keine umfassende Sozialberatung dar, bei Bedarf kann aber eine weitergehende Beratung vermittelt werden.

Sonstige Leistungen und Vermittlung von Leistungen

Bei Bedarf vermittelt unser Pflegedienst weitere allgemeine Dienste unserer Kooperationspartner und Drittanbieter und organisiert Hilfen, die den Alltag erleichtern. Hier sind einige Beispiele:

  • Krankentransport und Behindertenfahrdienst mit Begleitung
  • Sanitätshausdienstleistungen, Apotheken mit Lieferungsservice
  • Essen auf Rädern
  • Physiotherapie und Ergotherapie
  • Vermittlung von Friseur, Maniküre, Fußpflege Freizeitangebote, kulturellen Veranstaltungen